Zuständigkeitsfinder
Briefwahl
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen: www.wahlen.thueringen.de
An wen muss ich mich wenden?
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Bürgel
Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
07616 Bürgel