Kraftfahrzeugsteuer bezahlen

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie als Privatperson oder für ein Unternehmen ein Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuern zahlen.

Für folgende Fahrzeuge gilt eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht:

  • Personenkraftwagen,
  • Krafträder (Motorräder),
  • Wohnmobile,
  • Kraftfahrzeuganhänger,
  • Nutzfahrzeuge, beispielsweise
    • Lastkraftwagen,
    • Zugmaschinen,
    • Busse;
  • Leichtfahrzeuge (dreirädrige und leichte vierrädrige Krafträder), beispielsweise
    • Quads,
    • Buggys,
    • Trikes.

Die Höhe der Steuer, die Sie bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter:

  • die Art des Fahrzeugs,
  • das Erstzulassungsdatum,
  • die Antriebsart, also der Motor Ihres Fahrzeugs,
  • Hubraum in cm³, also das Hubvolumen des Motors,
  • KohlenstoffdioxidPrüfwert, also der CO2Prüfwert in g/km,
  • ob das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat,
  • bei Nutzfahrzeugen, Wohnmobilen und Kraftfahrzeuganhängern das Gewicht des Fahrzeugs;

Sie können die voraussichtliche Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug mit dem Kraftfahrzeug-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berechnen.

Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind Sie eine steuerschuldige Person und müssen die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer beispielsweise wegen fehlender Kontodeckung nicht bezahlen, ergreift das Hauptzollamt Maßnahmen, um das Geld von Ihnen zu erhalten. Dazu gehören auch Vollstreckungsmaßnahmen.

Unter bestimmten Umständen müssen Sie weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Dies gilt beispielsweise für

  • Menschen mit Schwerbehinderung,
  • ausländische Fahrzeuge,
  • reine Elektrofahrzeuge sowie
  • Pkw, die besonders wenige Emissionen ausstoßen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Adresse
Kopernikusstraße 25
15236 Frankfurt (Oder)

Postanschrift
Postfach 1284
15202 Frankfurt (Oder)
Telefon
0335 563-0
Fax
0335 563-1099
DE-Mail
poststelle.hza-ff@zoll.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Telefonsprechzeiten - Kfz-Steuer

Gebäudezugänge

Formulare

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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer