Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeug abmelden zur Außerbetriebsetzung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.
Es besteht die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungbehörde durchzuführen. Vorsprechen kann der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Fahrzeuges, ein Beauftragter oder ein Verfügungsberechtigter. Der Antrag auf Außerbetriebsetzung ist entsprechend auszufüllen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Es besteht auch die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung in der KfZ-Zulassungsbehörde in Ihrer Nähe durchzuführen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die zugeteilten Kennzeichen
- gültiger Personalausweis
bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges nach Kennzeichen-Diebstahl bzw. Kennzeichen-Verlust:
- Antrag auf Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Anzeige bei der Polizei (bei Kennzeichendiebstahl)
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (bei Kennzeichenverlust)
- gültiger Personalausweis
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760Öffnungszeiten
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Montag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Dienstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: 8:00-12.00 Uhr
Donnerstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:00-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.