Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Antrag stellen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.
Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Fahrzeugschein
- bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760Öffnungszeiten
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Montag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Dienstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: 8:00-12.00 Uhr
Donnerstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:00-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.