Zuständigkeitsfinder
Umsatzsteuer
Leistungsbeschreibung
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) gehört zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.
Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer.
Unternehmer ist, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbstständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt.
Umsatzsteuerbefreiung
Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor. Für diese Umsätze fällt keine Umsatzsteuer an.
Umsatzsteuersatz
Für die Umsatzbesteuerung kommt im allgemeinen der Regelsteuersatz von 19 % zur Anwendung.
Bestimmte - im Umsatzsteuergesetz aufgeführte - Umsätze unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Im Umsatzsteuergesetz enthaltene Durchschnittsteuersätze sind Pauschalsteuersätze, die der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens bestimmter Unternehmergruppen, z. B. der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, dienen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.
Sofern Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt nicht bekannt ist, hilft Ihnen die Suchfunktion des Bürgerservices des Freistaates Thüringen unter folgendem Link weiter. Geben Sie hierzu den Ort des Sitzes Ihres Unternehmens an und wählen das Anliegen "Umsatzsteuer" aus.
Wegen allgemeiner steuerlicher Fragen stehen die Mitarbeiter im Finanzamt zur Verfügung.
Die konkrete steuerliche Beratung im Einzelfall ist jedoch den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung
- für kulturelle Einrichtungen sowie
- für allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen
benötigt der Unternehmer eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.
Wer zuständige Landesbehörde ist, kann beim Finanzamt erfragt werden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Finanzamt Jena
Adresse
07743 Jena
Öffnungszeiten
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge der Bediensteten und mit Rücksicht auf die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher ist das Finanzamt Jena ab sofort bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Sie erreichen Ihr Finanzamt jedoch telefonisch. Ihre Fragen und Anliegen werden weiter wie gewohnt bearbeitet.
Wählen Sie dafür zu den folgenden Servicezeiten die 0361 57 3626-900.
Montag 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr