Zuständigkeitsfinder
Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
- Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
An wen muss ich mich wenden?
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Sozialamt
Adresse
Schulgasse 15
07607 Eisenberg
07607 Eisenberg
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Weitere Stellen
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schwerbehindertenrecht
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Schulgasse 15
07607 Eisenberg
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