Zuständigkeitsfinder
Planfeststellung
Leistungsbeschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Rechtsgrundlage
§§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG
und i.V.m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz FStrG
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Bauleitplanung/ Satzung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Anzahl: 2
Gebühren: nein