Kindergeld beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 250,00 Euro.

Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

  • Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und
    • arbeitsuchend gemeldet ist.
  • Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
    • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet,
    • Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst,
    • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
    • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,
    • Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen

WWW
Familienkassen in Ihrer Nähe (PLZ-Suche)
Bemerkung: Familienportal des Bundes

Formulare

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KG 1 - Antrag auf Kindergeld
KG 1a - Antrag auf Kindergeld für Vollweisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen
KG 3b - Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
KG 5a - Schulbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
KG 5b - Erklärung zum Ausbildungsverhältnis
KG 11a - Erklärung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
KG 11e - Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes (Abzweigungsantrag)
KG 45 - Veränderungsmitteilung
KG 51R - Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen
KG 5d - Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes
KG 1 - Antrag auf Kindergeld, Anlage Kind
KG 51 - Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld inkl. KG 54 - Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
KG 4e - Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes mit Behinderung
KG 4f - Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen eines volljährigen Kindes mit Behinderung
KG 4g - Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des/der Ehepartners/Ehepartnerin bzw. eingetragenen Lebenspartners/Lebenspartnerin eines volljährigen Kindes mit Behinderung
KG 4i - Ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Behinderung
KG 4k - Ärztliche Bescheinigung über unbedingt erforderliche Betreuungsleistungen
KG 4l - Ärztliche Bescheinigung zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit
KG 4m - Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der ständigen Begleitung
KG 10 - Erklärung für ein Praktikum (mit Bescheinigung der Praktikumsstelle)
KG 1 AnEU - Anlage EU zum Antrag auf deutsches Kindergeld