Grundschule

Leistungsbeschreibung

In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Anmeldung:

Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember des Vorjahres in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldungstermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss beim zuständigen Schulamt ein Gastschulantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Formulare

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Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule

Weitere Stellen

Staatliche Grundschule Wormstedt
Adresse
Alte Brauerei 17a
99518 Bad Sulza
Telefon
036464 70213
Fax
036464 70241
Staatliches Schulamt Ostthüringen
Adresse
Hermann-Drechsler-Str. 1
07548 Gera
Telefon
0365 54854-600
Fax
0365 54854-666
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schulverwaltung
Adresse
Im Schloss
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-226
Fax
036691 70-742