Zuständigkeitsfinder
Berufserlaubnis für Gesundheitsberuf
Leistungsbeschreibung
Um den Beruf als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland ausüben zu können, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung: die Approbation oder die Berufserlaubnis. Im Gegensatz zur Approbation wird eine Berufserlaubnis befristet erteilt und ist beschränkt auf eine Tätigkeit in einer konkreten Einrichtung im Freistaat Thüringen.
Voraussetzungen:
Die Berufserlaubnis ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf einen erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen Abschluss der Ausbildung im Ausland im Sinne des jeweiligen Berufsrechtes, die Staatsangehörigkeit sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:
Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes, Zahnarztes, Apothekers, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe beim Thüringer Landesverwaltungsamt ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt im Freistaat Thüringen tätig waren.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Beim Thüringer Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe können Sie eine Übersicht der für die Erteilung einer Berufserlaubnis erforderlichen Unterlagen anfordern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis ist an keine Frist gebunden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Gesundheitswesen - Referat 550
Adresse
99423 Weimar