Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung technische Änderung melden

Leistungsbeschreibung

Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung(en), unverzüglich mitzuteilen:

1. Änderungen von Angaben zum Halter,

2. Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,

3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,

4. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,

5. Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,

6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,

7. Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,

8. Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,

9. Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsbeschränkungen auswirken,

10. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern,

11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks in der ABE, im Gutachten oder Teilegutachten erforderlich ist.

Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-760
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung
Gebäudezugänge

Formulare

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Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde