Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) Änderung Name eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie auch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) aktualisieren lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit einer maximal 3 Monate alten Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig (siehe Fahrzeugzulassung). - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, ggf. Anhängerverzeichnis.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760Öffnungszeiten
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Montag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Dienstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: 8:00-12.00 Uhr
Donnerstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:00-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.