Zuständigkeitsfinder
Wohngeld Änderung mitteilen
Leistungsbeschreibung
Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldstelle mitteilen. Dies betrifft die folgenden Fälle:
- wenn sich Ihre Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veränderungen müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)