Erteilung einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

Leistungsbeschreibung

Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Die Totalisatorerlaubnis wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum erteilt.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Adresse
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Telefon
+49 361 574041-000
Fax
+49 361 574041-390