Zuständigkeitsfinder
Tierwohl - Förderungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Zweck der Tierwohlförderung ist die Unterstützung der Tierhalter bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren.
Die Anpassung von Produktionsstrukturen an weiter steigende Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl, in Verbindung mit einer nachhaltigen Agrarproduktion in der Nutztierhaltung, ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Mit dieser Zuwendung sollen verfahrensbedingte laufende Mehrkosten im Rahmen der Bewirtschaftung bei bestimmten Haltungsverfahren, zumindest anteilmäßig, ausgeglichen werden. Voraussetzung sind tiergerechte Haltungsverfahren, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Tierwohls hinausgehen.
Gefördert wird im Rahmen der Sommerweidehaltung Rinder (R1) und Einstreuhaltung Schweine (S1). Die Maßnahme S1 wird dabei unterteilt in Eistreuhaltung Schweine in geförderten Ställen (S11) und Einstreuhaltung Schweine in anderen Ställen (S12).
Höhe der beantragten Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen beantragten Maßnahme und beträgt für die Maßnahme der Sommerweidehaltung Rinder 53,- € je GVE mit einem Mindestförderbetrag i.H.v. 250,- € bei einer Mindestweidefläche von 0,1ha/GVE für die bewilligten GVE im Weidezeitraum.
Für die Maßnahme Einstreuhaltung Schweine beträgt die Höhe der Förderung in der Untermaßnahme S11 115,- €/GVE für Mastschweine und 156,- €/GVE für Zuchtschweine. Bei Untermaßnahme S12 beträgt die Höhe der Förderung 135,- €/GVE für Mastschweine und 185,- €/GVE für Zuchtschweine.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Tierwohlförderung sind die beiden folgenden Agrarförderzentren/Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Maßnahme Sommerweidehaltung Rinder
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 56 - Agrarförderzentrum Südwestthüringen
Forstweg 4
98646 Hildburghausen
Tel: +49 (361) 57-4137110 | Fax: +49 (361) 57-4137299
Einstreuhaltung Schweine
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen
Schopperstraße 65
07937 Zeulenroda-Triebes
Tel.: +49 361 573921-101 | Fax: +49 361 573921-299
Zuständige Stelle
Zuständig für die Tierwohlförderung sind die beiden folgenden Agrarförderzentren/Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Maßnahme Sommerweidehaltung Rinder
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 56 - Agrarförderzentrum Südwestthüringen
Forstweg 4
98646 Hildburghausen
Tel: +49 (361) 57-4137110 | Fax: +49 (361) 57-4137299
Einstreuhaltung Schweine
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen
Schopperstraße 65
07937 Zeulenroda-Triebes
Tel.: +49 361 573921-101 | Fax: +49 361 573921-299
Voraussetzungen
Anträge auf Bewilligung sind bis zum 15. November des Vorjahres zu stellen, in dem der Verpflichtungszeitraum beginnt.
Abweichend können Anträge im Jahr 2021 bei der Maßnahme R1 im laufenden Verpflichtungsjahr bis spätestens 30. Juni, aber vor Beginn des beantragten Verpflichtungszeitraumes (Weidezeitraum) gestellt werden.
Mindestens diejenigen Bestandteile des Antrags für die die Einreichung in digitaler Form vorgesehen ist, sind mithilfe der zur Verfügung gestellten Antrags-Software einzureichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abweichend von den Folgejahren erfolgt das Antragsverfahren in 2021 für die Sommerweidehaltung in papiergebundener Form. Es werden dafür folgende Unterlagen/Anträge benötigt:
- Antrag zur Förderung der Sommerweidehaltung Rinder nach Thür. Tierwohlförderrichtlinie
- Anlage 1 Beantragte Tiere zur Förderung in der Maßnahme R1 Sommerweidehaltung Rinder
- Anlage 2 HIT Auszug des antragstellenden Unternehmens
- Anlage 3 Aufstellung der Weideflächen
- Anlage 4 Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung)
- Auszahlungsantrag zur Maßnahme R1 Sommerweidehaltung Rinder
- Weidetagebuch – Anlage Tierliste
- Weidetagebuch – Anlage Weidetagebuch
Die Antragstellung der Maßnahme Einstreuhaltung Schweine wird voraussichtlich ab Herbst 2021 starten und per Antragstellungssoftware erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. November. Abweichend können Anträge im Jahr 2021 bei der Maßnahme R1 im laufenden Verpflichtungsjahr bis spätestens 30. Juni, aber vor Beginn des beantragten Verpflichtungszeitraumes (Weidezeitraum) gestellt werden.
Der Auszahlungsantrag ist für das laufende Verpflichtungsjahr jeweils bis zum 15. Mai (Ausschlusstermin) bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Abweichend kann dieser Antrag im Jahr 2021 bei der Maßnahme R1 bis spätestens 31. August in Papierform gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Höhe der Zuwendung und die maximale Anzahl der geförderten GVE werden vor Beginn des Verpflichtungszeitraums mit Bewilligungsbescheid auf der Grundlage der förderfähigen beantragten Tiere festgelegt.
Bestandteil des Bewilligungsbescheides sind die Verpflichtungsinhalte gemäß dieser Förderrichtlinie.
Die Bewilligung erfolgt vor dem Beginn der Verpflichtung.
Rechtsgrundlage
KULAP2014 ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 52 - Flächen- und Projektbezogene Zahlungen
Adresse
99610 Sömmerda