Zuständigkeitsfinder
Forst Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart - Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung der Umwandlung von Wald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde. Bei nachfolgend landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde.
Bei Bedarf muss das Genehmigungsverfahren dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen.
Bei Ihrem Antrag sind Ihre berechtigten Interessen als Waldbesitzer gegenüber den Belangen der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz
4. Genehmigung der Erstaufforstung
5. Übersendung des Genehmigungsbescheides an den Antragsteller
An wen muss ich mich wenden?
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung der Umwandlung von Wald mit Nachweis des Eigentums,
- Einvernehmen der zu beteiligenden Fachbehörden,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Genehmigungsfähigkeit
- Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde, Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde,
- Wenn kein Einvernehmen mit den zu beteiligenden Fachbehörden hergestellt werden kann, entscheidet die oberste Forstbehörde im Benehmen mit der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde (§ 59 Abs. 5 Thüringer Waldgesetz)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag auf Genehmigung der Änderung der Nutzungsart
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 500 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.2 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
2-4 Wochen
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.
Anträge / Formulare
- Formloser Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Wald
- Grundbuchauszug
Was sollte ich noch wissen?
Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Waldgesetz).
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
99085 Erfurt