Schädlingsbekämpfung berufsmäßig: Anzeige zur erstmaligen Aufnahme von Tätigkeiten oder nach mehr als einjähriger Unterbrechung

Leistungsbeschreibung

Schädlingsbekämpfung zur Vernichtung von Schädlingen ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

Wer Schädlingsbekämpfung gemäß § 15 c Absatz 1 GefStoffV

  • berufsmäßig bei anderen durchführt oder
  • nicht nur gelegentlich und in geringem Umfang im eigenen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, oder
  • in einer nach § 23 Absatz 5 oder § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) genannten Einrichtung durchführen will oder
  • nach mehr als einjähriger Unterbrechung seine Tätigkeit wieder aufnehmen will,
  • hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), schriftlich mitzuteilen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Adresse
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3821100
Fax
0361 57-3821104
Gebäudezugänge

Formulare

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Anzeige über die Durchführung von gewerblichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen