Eichung von Messgeräten beantragen

Leistungsbeschreibung

Messgeräte, mit denen Messgrößen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr bestimmt werden, müssen richtige Ergebnisse liefernt, also geeicht sein. "Richtig" bedeutet dabei, dass ein Gerät innerhalb bestimmter zulässiger Fehlergrenzen arbeitet (Verkehrsfehlergrenzen).

Geräte und Einrichtungen im Handel werden regelmäßig geeicht, damit der Kunde genau die Menge bekommt, die er bezahlt. Geeicht werden z.B. auch Geschwindigkeits- und Abgasmessgeräte, Taxameter, Energie- und Wasserzähler.

Eichkennzeichen am Messgerät – meist Etiketten (Klebemarken) und/oder Plomben – belegen, dass das Messgerät innerhalb der Eichfrist im eichpflichtigen Verkehr verwendet werden darf.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Eichvollzug Regionalbereich Ostthüringen

Adresse
Orlagasse 1
07806 Neustadt an der Orla

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3822810
Fax
0361 57-3822848

Formulare

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Antrag auf Eichung von Messgeräten
Hinweise zur Eichung von Messgeräten