Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung (Teil 1) Änderung Anschrift eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihre Wohnanschrift geändert hat, müssen Sie auch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) aktualisieren lassen.
Bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht es dem Halter für sein zugelassenes Fahrzeug seit 01.01.2015 frei, sein bisheriges Kennzeichen zu behalten. Die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung für den neuen Wohnort muss in jedem Fall erfolgen. Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit einer maximal 3 Monate alten Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig (siehe Fahrzeugzulassung).
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, ggf. Anhängerverzeichnis.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief nur, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird
Welche Gebühren fallen an?
Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) ist gebührenpflichtig. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760Öffnungszeiten
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Montag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Dienstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: 8:00-12.00 Uhr
Donnerstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:00-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.