Zuständigkeitsfinder
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Leistungsbeschreibung
Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.
Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:
- Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
- Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
- Taschengeld; derzeit 330,00 Euro
- Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
- Begleitende Seminare
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Wie wird man Freiwillige/r im Bundesfreiwilligendienst?
- Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen
- Bewerbung direkt bei der Einsatzstelle
- Schriftliche Vereinbarung abschließen
Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:
- Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
- Umwelt- und Naturschutz
- Sport
- Integration
- Kultur- und Denkmalpflege
- Bildung
- Zivil- und Katastrophenschutz
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Den für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer finden Sie über die Internetseite des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Einsatzstelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Ihre Pflichtschulzeit muss absolviert sein
- eine gesetzliche Regelung zum Kindergeldbezug ist noch nicht verabschiedet; eine rückwirkende Zahlung ab Dienstbeginn ist beabsichtigt
- ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche)
Fachlich freigegeben durch
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Adresse
50969 Köln, Stadt