Wildvögel – Aufnahme und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Tiere

Leistungsbeschreibung

Nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften ist es erlaubt, verletzte, hilflose oder kranke Vögel aufzunehmen und sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Vögel, bei denen das Jagdrecht Anwendung findet und diese damit der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten unterliegen. Hierzu gehören folgende Vogelarten:

  • Graureiher,
  • Höckerschwan,
  • Blässhuhn,
  • alle heimischen Greifvögel (einschließlich Falken),
  • alle heimischen Gänse und Enten,
  • Elstern, Rabenkrähen und Kolkraben.

Alle Eulen und sonstigen Kleinvögel (Singvögel, Spechte, Mauersegler) unterliegen nicht dem Jagdrecht.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Naturschutzbehörde

Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-396
Fax
036691 70-716
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Gebäudezugänge