Sinnesbehindertengeld-Bescheid: Widerspruch

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit einem Bescheid nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch erheben. Mit Erhebung des Widerspruches beginnt das sogenannte Vorverfahren, in dem die Verwaltung prüft, ob der Widerspruch berechtigt ist.

Kommt die Ausgangsbehörde, hier die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte, zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch berechtigt ist, hilft sie ihm ganz oder gegebenenfalls teilweise ab. Ist die Ausgangsbehörde der Auffassung, dass der Widerspruch zurückzuweisen ist, reicht sie den Widerspruch an die zuständige Widerspruchsbehörde, hier das Thüringer Landesverwaltungsamt, weiter. Diese entscheidet dann abschließend über den Widerspruch und erlässt den Widerspruchsbescheid.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Sozialamt

Adresse
Schulgasse 15
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-632
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-750
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

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