Zuständigkeitsfinder
Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten muss der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden.
Anzuzeigen sind ebenfalls Änderungen von Aufgaben und Befugnissen sowie das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestellung
- Fachkundenachweis
- Approbation (nur für Medizin bzw. Zahnmedizin)
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bestellung, Änderungen und Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten sind unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Dem/der Strahlenschutzbeauftragten und dem Betriebsrat oder dem Personalrat ist eine Abschrift der Anzeige zu übermitteln.
Die erforderlichen Fachkundenachweise werden durch die Landesärztekammer Thüringen (Medizin), die Landeszahnärztekammer Thüringen (Zahnmedizin) und das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (für den technischen Bereich) erteilt.
Zur Erlangung der Fachkunde ist der Besuch eines Kurses erforderlich. Inhalt und Umfang der Kurse werden durch die entsprechenden Fachkunderichtlinien geregelt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera
Adresse
07548 Gera