Zuständigkeitsfinder
Güterkraft- und Personenverkehr: Unternehmenskarte (digitaler Fahrtenschreiber) - Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Als Unternehmer im Güterkraft- und Personenverkehr benötigen Sie zum ordnungsgemäßen Betrieb des digitalen EG-Fahrtenschreibers eine Unternehmenskarte. Sie ermöglicht Ihnen das Anzeigen, Herunterladen und Ausdrucken der auf den Fahrerkarten Ihres Unternehmens gespeicherten Informationen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich direkt an die nebenstehend benannte zuständige Stelle des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelle Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung
- bei Ersatzbestellung die zu erneuernde Karte, die Verlusterklärung bzw. die Diebstahlsanzeige
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig. Die Höhe der Verwaltungskosten bestimmt sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Unternehmenskarte muss rechtzeitig vor dem ersten Einsatz eines Fahrzeuges mit digitalem Fahrtenschreiber vorliegen. Die Ausstellung der Unternehmenskarte dauert ca. eine Woche.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf Ausstellung der Unternehmenskarte(n) zur Verwendung mit dem digitalen EG-Fahrtenschreiber nach Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Was sollte ich noch wissen?
Die Unternehmenskarte ersetzt nicht die notwendige Fahrerkarte. Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt fünf Jahre.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
07.06.2016
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Adresse
07548 Gera
Postanschrift
99947 Bad Langensalza