Tierversuche - Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer Versuche (Eingriffe und Behandlungen zu wissenschaftlichen Zwecken) an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Der Versuch ist unerlässlich.
  • Der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter besitzen die erforderliche fachliche Eignung.
  • Die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel sind vorhanden
  • Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben.
  • Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung, Pflege, Betreuung der Tiere und medizinische Versorgung ist sichergestellt.

Die Genehmigung wird befristet erteilt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3815200
Fax
0361 57-3815720
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Gebäudezugänge