Zuständigkeitsfinder
Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 550.
Welche Gebühren fallen an?
Bei Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren von 45,00 Euro an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.
Anträge / Formulare
Weitere Informationen, Formulare und Anträge zu den Berufen des Gesundheitswesens finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA).
Unterstützende Institutionen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Gesundheitswesen - Referat 550
Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1503Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Tiefgarage Atrium (Parkplatz) - Anzahl: 840
Gebäudezugänge
Sonstiges
Die Parkplätze in der Tiefgarage "Atrium" stehen Ihnen eine Stunde kostenfrei zur Verfügung.