Gefährliche Abfälle Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen wollen, zum Beispiel als Sammler, Beförderer, Händler und Makler, dann müssen Sie die Erlaubnis für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es haben sich sich wesentliche Umstände geändert, so müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen.

Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Sind Sie von der Erlaubnispflicht befreit (zum Beispiel als wirtschaftliches Unternehmen, Entsorgungsfachbetrieb, EMAS-Betrieb), reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Abfallbehörde

Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-396
Fax
036691 70-716
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

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Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen nach § 53 KrWG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG