Sachverständige des Handwerks

Leistungsbeschreibung

Die Sachverständigen werden von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Grundlagen hierfür bilden die Handwerksordnung, Gewerbeordnung und die Sachverständigenordnung. Die Handwerkskammer überprüft vor der Bestellung und während der Dauer der öffentlichen Bestellung die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde der von ihnen bestellten Sachverständigen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben ihre Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Jeder Sachverständige des Handwerks ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Sachverständige werden tätig für Gerichte, Institutionen, Unternehmen und Verbraucher.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

HWK_Gera

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Referat Recht

Adresse
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Telefon
0365 8225-0
Fax
0365 8225-199
Öffnungszeiten

MO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 18:00
MI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
FR:  09:00 - 12:00

Verkehrsanbindung
Haupbahnhof / Theater
Parkplätze
Parkplatz
Bielitzstraße
Gebühren: unbekannt