Handwerksrolle: Registrierung der Kleinunternehmer

Leistungsbeschreibung

Für eine Auswahl an Tätigkeiten, die als nicht wesentliche Tätigkeiten gelten, ist keine Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise in die von der Handwerkskammer geführten Verzeichnisse vorgesehen.

Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten Tätigkeiten, die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind, als nicht wesentlich.

Eine Eintragung ist jedoch erforderlich, wenn Sie die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt haben, die betreffende Tätigkeit Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk war und diese Tätigkeit den überwiegenden Teil Ihrer gewerblichen Tätigkeit ausmacht. 

Diese Regelung gilt nur für Gewerbetreibende, die erstmalig nach dem 31.12.2003 eine gewerbliche Tätigkeit anmelden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

HWK_Gera

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle

Adresse
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Telefon
0365 8225-129
Fax
0365 8225-199
Öffnungszeiten

MO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 18:00
MI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
FR:  09:00 - 12:00

Verkehrsanbindung
Haupbahnhof / Theater
Parkplätze
Parkplatz
Bielitzstraße
Gebühren: unbekannt

Formulare

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Registrierung der Kleinunternehmer - (Handwerkskammer Ostthüringen)
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung