Wehrdienst - Gesundheitsschäden (Soldatenversorgung)

Leistungsbeschreibung

Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Entsprechend erhalten auch Zivilpersonen, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben und die Hinterbliebenen eines Beschädigten auf Antrag Versorgung.

Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattengattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen, Eltern sowie die Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalt. Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

Postanschrift
Postfach 100 141
98490 Suhl

Adresse
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
Verkehrsanbindung
Haltestelle Kommerstraße
Parkplätze
Parkplatz
Karl-Liebknecht-Straße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Gebäudezugänge