Öffentliche Versammlung - anmelden

Leistungsbeschreibung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit den Veranstaltern und den Versammlungsleitern Kooperationsgespräche über den Ablauf der Versammlung durchgeführt. Dies soll den Schutz der Versammlung gewährleisten und eventuelle Gefahren (z.B. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) ausschließen. Dabei können auch Auflagen besprochen werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Gebäudezugänge

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Versammlungsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-745
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Allgemeine Ordnungsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-745