Zuständigkeitsfinder
Sondernutzung von Straßen - Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für welche die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörden
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der Landkreise und kreisfreien Städte,
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der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Erlaubnis einzuholen, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Straßenverkehrsbehörden betrifft.
Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist erforderlich.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
08.11.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Gebäudezugänge
Formulare
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Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
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