Wohnsitz ummelden

Leistungsbeschreibung

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Bürgerbüro

Adresse
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-152
Telefon
036424 59-153
Telefon
036424 59-154
Fax
036424 59-155
Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Di.  09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Fr.  09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat geöffnet. (nur nach Vereinbarung)

Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Formulare

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Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung