Zuständigkeitsfinder
Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
- Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
An wen muss ich mich wenden?
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schwerbehindertenrecht
Adresse
Schulgasse 15
07607 Eisenberg
07607 Eisenberg
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-630Telefon
036691 70-636Telefon
036691 70-625Telefon
036691 70-610Fax
036691 70-750Öffnungszeiten
Abweichende Sprechzeiten Sozialamt
Montag nach vorheriger Vereinbarung
Dienstag 8.30–12.00 Uhr 13.30–15.30 Uhr
Donnerstag 8.30–12.00 Uhr 13.30–17.30 Uhr
Freitag nach vorheriger Vereinbarung
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
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