Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Steuern und Abgaben

Adresse
Bahnhofsstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-142
Fax
036424 59-150
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12.:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Formulare

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Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)