Zuständigkeitsfinder
Hundean- / -abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Anmeldung eines Hundes ist erforderlich:
- wenn der Hund älter als drei bis vier Monate ist
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei bis drei Monaten.
Die Abmeldung eines Hundes ist erforderlich:
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
- bei Weitergabe des Hundes,
- bei Tod des Hundes,
- bei Namensänderung des Hundehalters,
- bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ordnungswidrigkeiten sind:
- Nichtanmeldung des Hundes/der Hunde;
- keine Angabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers bei der Abmeldung des Hundes;
- Nichtanzeige des Wegfalls von Steuerbefreiungs- oder Ermäßigungsgründen innerhalb von 14 Tagen;
- keine Mitführung der Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes;
- Nichtvorzeigen der Hundesteuermarke auf Verlangen der Vollstreckungs- oder Vollzugsbeamten oder der Polizeibeamten;
- Nichtabgabe der Hundesteuermarke bei Abmeldung des Hundes.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeindeverwaltung.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Steuern und Abgaben
Adresse
Bahnhofsstraße 23
07768 Kahla
07768 Kahla
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12.:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Parkplätze
undefined (Parkplatz)