Zuständigkeitsfinder
Hortanmeldung
Leistungsbeschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schulverwaltung
Adresse
Im Schloss
07607 Eisenberg
07607 Eisenberg
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag: 8:30-12.00 Uhr
Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:30-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden
Verkehrsanbindung
Parkplätze
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Sonstiges
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.