Zuständigkeitsfinder
Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus der DDR
Leistungsbeschreibung
Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule bzw. einen Abschluss einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen hatte oder hat, können - soweit der Abschluss bis zum 31.12.1994 erworben wurde - die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und ggf. die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
16.04.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Postanschrift
99105 Erfurt
Adresse
99096 Erfurt