Grundsteuer Festsetzung

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)

Grundsteuerpflichtig sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag  mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.

Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Steuern und Abgaben

Adresse
Bahnhofsstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-142
Fax
036424 59-150
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12.:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Bankeinzugsermächtigung
Grundsteuer-Anmeldung (Thüringen)