Zuständigkeitsfinder
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Leistungsbeschreibung
Erbschaftsteuer wird auf den Erwerb von Vermögensübertragungen infolge des Todes des Erblassers erhoben. Sie ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet, d. h. es wird nicht der gesamte Nachlass besteuert, sondern die Zuwendung, die beim jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer oder sonstigen Erwerber ankommt.
Schenkungsteuer wird auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden erhoben. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt.
Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaft-/Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen gilt. Der persönliche Freibetrag kann bei Schenkungen vom selben Schenker alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen
- der Erwerb von Todes wegen (z. B. Erbschaft, Vermächtnis)
- die Schenkungen unter Lebenden
- die Zweckzuwendungen (Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden)
- das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren (Erbersatzsteuer)
Die Erbschaft-/Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer. Sie entsteht auf einen bestimmten Zeitpunkt - den Besteuerungszeitpunkt. Bei Erwerben von Todes wegen ist das grundsätzlich der Todestag des Erblassers. Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung.
An wen muss ich mich wenden?
Das Finanzamt Gotha ist zentral zuständig für alle Erbschaft-/Schenkungsteuerfälle in Thüringen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie aus den Erklärungsvordrucken entnehmen, die Sie vom Finanzamt Gotha im Regelfall zugesandt bekommen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Finanzamt Gotha
Adresse
99867 Gotha
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:
0361 57 3637-900
Servicezeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.