Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen

Leistungsbeschreibung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in
  • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
    Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und
  • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 – 10a, 12 BauGB):
    Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Bauamt

Adresse
Bahnhofsstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-0
Fax
036424 59-150
Öffnungszeiten

Persönlicher Kontakt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung!

Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Bauleitplanung/ Satzung
Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-385
Fax
036691 70-748