Zuständigkeitsfinder
Ausländerangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Angelegenheiten, die Aufenthalt, Arbeit, Ausbildung, Eheschließung, Familiennachzug, Integration oder auch Ausweisung ausländischer Bürgerinnen und Bürger betreffen, regelt seit 2005 das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
An wen muss ich mich wenden?
Vor Ort zuständige Ausländerbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Thüringer Landesverwaltungsamt - Angelegenheiten der Ausländer, Unterbringung von Flüchtlingen und Aussiedlern, Rückkehrmanagement
Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Tiefgarage Atrium (Parkplatz) - Anzahl: 840
Gebäudezugänge
Sonstiges
Die Parkplätze in der Tiefgarage "Atrium" stehen Ihnen eine Stunde kostenfrei zur Verfügung.
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Antrag einer Zuwendung für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
Weitere Stellen
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - AusländerbehördeE-Mail
Kontakt aufnehmen
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
07607 Eisenberg