Beseitigung von Anlagen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten unter anderem auch die Regelungen der Thüringer Bauordnung. Danach ist in den meisten Fällen die beabsichtigte Beseitigung zuvor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Lediglich nach der Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben, kleinere freistehende Gebäude und kleinere Anlagen, bedürfen keiner Anzeige.

Unabhängig von der Anzeige der Beseitigung ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, zum Beispiel nach Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht oder Abfallrecht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse
Schloßgasse 17
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-385
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-748
Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten

Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr

Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO