Zuständigkeitsfinder
EU - Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch - Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Das EU-Schulprogramm soll Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse sowie frische Milch schmackhaft machen und eine gesündere Ernährung fördern.
Thüringen bietet die Möglichkeit, dass möglichst viele Kinder in den Kindergärten, Grund- und Förderschulen des Freistaats regelmäßig eine Extraportion frisches Obst und Gemüse zu sich nehmen können. Somit kann den Kindern vermittelt werden, dass Obst und Gemüse nicht nur gesund sind, sondern auch gut schmecken. Die Kinder sollen regionale und saisonale Obst- und Gemüsearten sowie Milch, auch in Bioqualität, kennenlernen und probieren.
Verbunden mit weiterführenden pädagogischen Maßnahmen in den Schulen sollen unsere Kinder mehr über die bunte Vielfalt der Obst- und Gemüsearten erfahren. Im Unterricht, im Schulgarten und bei Besuchen auf Bauernhöfen soll den Kindern vermittelt werden, wo unser Essen herkommt, wie es hergestellt wird und welcher Produktionsaufwand dabei notwendig ist. In Kindertageseinrichtungen sind Themen der Ernährungs- und Verbraucherbildung im Zusammenhang mit Milch in das pädagogische Konzept aufzunehmen und im Einrichtungsalltag umzusetzen. Hierzu bieten sich die sogenannten Milchpartys an.
Verfahrensablauf
1. Zulassungs- / Teilnahmeverfahren
- Vor der ersten Lieferung müssen Schulträger (Programmkomponente Obst) sowie Bildungseinrichtungen und Milchlieferanten (Programmkomponente Milch) einen Antrag auf Zulassung zum EUSchulprogramm stellen.
- Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde und erlässt einen Zulassungsbescheid/ Teilnahmebescheid. Die Zulassung der Schulträger und der Milchlieferanten (Zuwendungsempfänger) gilt über mehrere Schuljahre. Bildungseinrichtungen müssen sich je Schuljahr zur Teilnahme bewerben.
- Die Obstlieferanten schließen mit den Schulträgern bzw. die Milchlieferanten mit den Bildungseinrichtungen vor der ersten Belieferung eine Liefervereinbarung.
2. Bewilligungsverfahren
Die Zuwendungsempfänger stellen im Anschluss auf der Basis der Liefervereinbarung für das entsprechende Schuljahr einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen des EU-Schulprogramms. Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde und erlässt einen Bewilligungsbescheid. Erst danach dürfen die teilnehmenden Schulen und Kindereinrichtungen beliefert werden.
3. Auszahlungsverfahren
Nach der Belieferung und unter Beachtung der festgelegten Abrechnungszeiträume wird von den Zuwendungsempfängern der Antrag auf Auszahlung gestellt. Bei den Auszahlungsanträgen müssen Antragsfristen beachtet werden. Mit dem Auszahlungsantrag sind die Belieferungsnachweise sowie bei der Programmkomponente Obst zusätzlich die quittierten Rechnungen für die Belieferung vorzulegen. Die zuständige Behörde prüft die Auszahlungsanträge und entscheidet durch Bescheid und zahlt die bewilligten Fördermittel an die Zuwendungsempfänger aus.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Außenstelle Sömmerda
Referat 52
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda
Tel.: +49 (361) 574013-306 (Obst)
Tel.: +49 (361) 574013-108 (Milch)
Fax: +49 (361) 574013-099
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Außenstelle Sömmerda
Referat 52
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda
Tel.: +49 (361) 574013-306 (Obst)
Tel.: +49 (361) 574013-108 (Milch)
Fax: +49 (361) 574013-099
Voraussetzungen
- Zuwendungsempfänger müssen zum Zeitpunkt der ersten Lieferung zugelassen sein. In der Programmkomponente Milch muss zusätzlich die Bildungseinrichtung zum Zeitpunkt der ersten Lieferung für die Programmkomponente Milch ausgewählt worden sein (Teilnahmebestätigung)
- Vor der ersten Belieferung muss eine gültige Liefervereinbarung geschlossen werden. Diese ist der Behörde vorzulegen.
- Es muss eine Belieferung der teilnehmenden Bildungseinrichtung für eine Mindestdauer von sechs Monaten je Schuljahr gewährleistet sein.
- Bei der Verteilung von Obst, Gemüse und Milch sind die Mindestportionsgrößen, die jedes gemeldetem Kind erhalten muss und die Anforderungen an die Erzeugnisse zu beachten. Förderfähig sind nur frisches und unverarbeitetes Obst und Gemüse bzw. Trinkmilch ohne Zusätze. Verarbeitete Produkte bzw. Produkte denen Zucker, Fett, Salz oder Süßungsmittel zugesetzt wurden sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zulassungsverfahren
- Formgebundener Zulassungsantrag für Antragsteller
- Formgebundener Teilnahmeantrag für Bildungseinrichtungen (Programmkomponente Milch)
Bewilligungsverfahren
- Formgebundener Förderantrag
- Anlagen zum Förderantrag (flankierende pädagogische Maßnahme):
- eine Beschreibung des Vorhabens
- Kostenermittlung inkl. drei Angebote
- Foto (bei Baumaßnahmen Dokumentation des Ist-Zustandes)
- Eigentumsnachweis/ Miet-/Pachtvertrag (Bei investiven Maßnahmen)
Auszahlungsverfahren
- Formgebundener Auszahlungsantrag
- Anlagen zum Auszahlungsantrag:
- die ausgefüllten und von der Bildungseinrichtung gegengezeichneten Belieferungsnachweise
- Sachbericht
- Ausgabenübersichten
- Rechnungen und Zahlungsnachweise in Original und Kopie (nur bei Programmkomponente Obst)
Welche Gebühren fallen an?
Ggf. Höhe der Förderleistungen eintragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Auszahlung der Beihilfe innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Auszahlungsanträge.
- Bewerbungen für den Programmteil Milch sind ab 01. April für das folgende Schuljahr laufend möglich.
- Der Antrag für die Programmkomponente Obst und Gemüse muss bis zum 1. Mai für das darauffolgende Schuljahr eingereicht werden.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der eingereichten Anträge, solange ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013
- Verordnung (EU) Nr.1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013
- Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016
- Verordnung (EU) 2016/795 des Rates vom 11. April 2016
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission vom 3. November 2016
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission vom 3. November 2016
- Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (LandwirtschaftserzeugnisseSchulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG)
- Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-Teilnahmeverordnung-LwErzgSChulproTeilnV)
- Richtlinie zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm zum Zweck der Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse an Thüringer Grund, Gemeinschafts- und Förderschulen, flankiert durch begleitende pädagogische Maßnahmen (RL-SPOG) vom 05.06.2017
- Erlass zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm zum Zweck der Förderung des Verzehrs von Trinkmilch in Thüringer Kindertagesstätten sowie Grund, Gemeinschafts- und Förderschulen
Rechtsbehelf
Über die Teilnahme am Schulprogramm entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen.
Gegen die Entscheidungen der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Postfach 100 262, 07702 Jena oder Naumburger Str. 98, 07743 Jena einzulegen.
Anträge / Formulare
Förderung der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse
(Programmkomponente Obst)
- Zulassungsantrag
- Bewilligungs/ Änderungsantrag
- Anlagen zum Änderungsantrag
- Auszahlungsantrag
- Belieferungsnachweis als Anlage zum Auszahlungsantrag
- Verwendungsnachweis
Förderung der Versorgung von Bildungseinrichtungen mit Milch
(Programmkomponente Milch)
- Antrag auf Zulassung als Schulmilchlieferant (Milchlieferanten)
- Antrag auf Teilnahme am Schulmilchprogramm (Bildungseinrichtungen)
- Förderantrag
- Nachweis zu durchgeführten pädagogischen Maßnahmen
Was sollte ich noch wissen?
- Merkblatt zur Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Obst und Gemüse (PDFDokument)
- Merkblatt zur Förderung begleitender pädagogischer Maßnahmen
Urheber
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 52 – Flächen- und Projektbezogene Zahlungen
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 52 - Flächen- und Projektbezogene Zahlungen
Adresse
99610 Sömmerda