Thüringen Invest - Förderung

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründer*innen sowie Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden.

Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden:

  • Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller Wirtschaftsgüter,
  • immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.

Adressaten der Förderung:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Es werden nicht gefördert:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Nebenerwerbsunternehmen
  • Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Bauträger
  • Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z.B. Diskotheken, Spielhallen, Videoverleih, Fitnesscenter, Sauna, Solarien, Reiseveranstalter*innen und Eventmanagement)
  • Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
  • Ausgaben für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
  • Investitionen in Flughafeninfrastruktur
  • Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind; Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerkes sind förderfähig, sofern Investitionszuschüsse für das Vorhaben nicht aus ELER-Mitteln gewährt werden. Investitionen in die Schlachtung werden nicht gefördert.
  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Unternehmen, die mit Kraftfahrzeugen handeln (gilt für Antragseingänge ab 01.01.2020)
  • bei Bauvorhaben Honorare für die Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gilt für Antragseingänge ab 15.08.2020

Umfang der Förderung:

Zuschussförderung:

  • bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro
  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, maximal 50.000 Euro

Förderdarlehen:

projektbezogene Finanzierung bis zu 200.000 Euro über Ihre Hausbank,

  • 10 Jahre Laufzeit, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
  • Einzug der Zinsen: monatlich nachträglich
  • Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
  • 100 Prozent Auszahlung der Darlehenssumme
  • Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Können keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden, kann die Bank eine 50 prozentige Haftungsfreistellung beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts

Adresse
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Bemerkung: S-Finanzzentrum

Postanschrift
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt