Zuständigkeitsfinder
Thüringen Invest - Förderung
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründer*innen sowie Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden.
Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden:
- Anschaffungen aktivierungsfähiger und betrieblich genutzter materieller Wirtschaftsgüter,
- immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie als Anlagevermögen dienen sollen.
Adressaten der Förderung:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungssektors, des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes und der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.
Es werden nicht gefördert:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Nebenerwerbsunternehmen
- Unternehmen des Bauhauptgewerbes und Bauträger
- Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z.B. Diskotheken, Spielhallen, Videoverleih, Fitnesscenter, Sauna, Solarien, Reiseveranstalter*innen und Eventmanagement)
- Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus
- Ausgaben für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
- Investitionen in Flughafeninfrastruktur
- Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind; Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerkes sind förderfähig, sofern Investitionszuschüsse für das Vorhaben nicht aus ELER-Mitteln gewährt werden. Investitionen in die Schlachtung werden nicht gefördert.
- Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
- Unternehmen, die mit Kraftfahrzeugen handeln (gilt für Antragseingänge ab 01.01.2020)
- bei Bauvorhaben Honorare für die Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gilt für Antragseingänge ab 15.08.2020
Umfang der Förderung:
Zuschussförderung:
- bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro
- bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, maximal 50.000 Euro
Förderdarlehen:
projektbezogene Finanzierung bis zu 200.000 Euro über Ihre Hausbank,
- 10 Jahre Laufzeit, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- Einzug der Zinsen: monatlich nachträglich
- Einzug der Tilgungsraten monatlich nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
- 100 Prozent Auszahlung der Darlehenssumme
- Sondertilgungen sind ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Sicherheiten: Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Können keine ausreichenden Sicherheiten gestellt werden, kann die Bank eine 50 prozentige Haftungsfreistellung beantragen.
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank vor Vorhabensbeginn. Bewilligung durch die Thüringer Aufbaubank. Das optionale Darlehen kann über die Hausbank des Unternehmers beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Web-Portal: www.aufbaubank.de
Zuständige Stelle
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Web-Portal: www.aufbaubank.de
Voraussetzungen
siehe Leistungsbeschreibung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anlage 1: Investitions- und Finanzierungsplan
- Anlage 2: Durchfinanzierungsbestätigung/Bereitschaftserklärung der Hausbank/ des Zentralinstituts
- Anlage 3: De-minimis-Erklärung
- Anlage 4: KMU-Bewertung
- Begründung zur Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen
- Gewerbeanmeldung in Kopie
- Ermittlung Anzahl der Arbeitskräfte (außer bei Existenzgründung)
- bei Existenzgründungen:
- Stellungnahme der IHK bzw. HWK, bei Angehörigen freier Berufe der Berufskammer bzw. anderer zuständiger Stellen zum Unternehmen, zum geplanten Vorhaben sowie Bestätigung der Existenzgründung und der Schaffung einer dauerhaften Existenzgrundlage
- aktueller unterschriebener Lebenslauf mit vollständigem beruflichen Werdegang
- ggf. Finanzierungsverträge, Franchiseverträge
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Vorhabensbeginn.
Rechtsgrundlage
- Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 ThürLHO
- Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
- Thüringer Haushaltsgesetz
- Operationelles Programm des Freistaates Thüringen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE in der Förderperiode 2014-2020 auf Basis der Verordnungen der Europäischen Union über die Strukturfonds (außer für Vorhaben gemäß Ziffer 2.2.)
- Verordnung (EU) der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-VO)
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), insbesondere die §§ 48, 49, 49a
Rechtsbehelf
Keiner.
Anträge / Formulare
Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
04.03.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
99084 Erfurt
Bemerkung: S-Finanzzentrum
Postanschrift
99105 Erfurt