Zuständigkeitsfinder
Förderung der Forschung
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsvorhaben und der Aufbau von Forschungsinfrastruktur, die den nachhaltigen Ausbau von Forschungsschwerpunkten an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Thüringen unterstützen. Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS 3 Feldern möglich:
Spezialisierungsfelder
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
Querschnittsfeld
- Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.
Jedes RIS 3 Feld ist mit mehreren Leitzielen untersetzt. Im Rahmen der Antragstellung muss der Antragsteller den Bezug seines Vorhabens zu einem Leitziel plausibel darstellen. Handelt es sich um ein Leitziel, welches dem Querschnittsfeld zugeordnet ist, muss auch der Bezug zu einem Spezialisierungsfeld herausgearbeitet werden.
Die Fördermittel werden im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens vergeben.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Gegenstand der Förderung
- Wissenschaftliche Forschungsvorhaben
- Aufbau von Forschungsinfrastruktur
Förderfähige Kosten
- Personalausgaben/-kosten
- Sachausgaben/-kosten
- Fremdleistungen
- Investitionsausgaben/-kosten für vorhabensspezifische Ausrüstungen
Adressaten der Förderung sind:
- staatliche und nach §§101 ff. ThürHG staatlich anerkannte Hochschulen
- Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, deren Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil durch den Freistaat Thüringen allein oder gemeinsam durch Bund und Länder getragen wird
Gefördert werden bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten.
Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.
Verfahrensablauf
Grundsätzlich werden die Antragsberechtigten einmal jährlich durch die Thüringer Aufbaubank zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren aufgerufen. Ausnahmen zu diesem Verfahren bilden insbesondere Projekte anderer Drittmittelgeber wie EU- Bund oder DFG, die eine finanzielle Landesunterstützung erfordern.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Antrags-und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach dieser Richtlinie ist die
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die staatlichen und die nach den §§ 101ff. ThürHG staatlich anerkannten Hochschulen sowie die Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, deren Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil durch den Freistaat Thüringen allein oder gemeinsam durch Bund und Länder getragen wird.
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben müssen den allgemein anerkannten Maßstäben wissenschaftlicher Qualität genügen und Ergebnisse erwarten lassen, die über den international bekannten Erkenntnisstand hinausgehen.
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Angemessenheit und Notwendigkeit der Förderung erforderlichen Angaben, insbesondere einen detaillierten Finanzierungsplan, enthalten.
Mit der Durchführung des Projektes darf vor einer Bewilligung der Mittel nicht begonnen werden.
Gefördert werden nur Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich.
Nach dieser Richtlinie geförderte Geräteinfrastruktur kann nur in den Grenzen von Ziff. 2.1.1. Rd.-Nr. 20 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation auch für wirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
detaillierter Finanzierungsplan, Antragsformulare (aktuelle Formulare auf der Interseite der TAB)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
die entsprechenden Fristen des jährlichen Wettbewerbsaufrufes
Bearbeitungsdauer
keine pauschalen Angaben möglich
Rechtsgrundlage
§§ 23 und 44 ThürLHO nebst den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie unter Anwendung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes(ThürVwVfG).
Bei Einsatz von EFRE-Mitteln gelten darüber hinaus die Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 vom 17.12.2013 und (EU) Nr. 1301/2013 vom 17.12.2013 in der jeweils geltenden Fassung.
Rechtsbehelf
keiner
Anträge / Formulare
Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
28.01.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
99084 Erfurt
Bemerkung: S-Finanzzentrum
Postanschrift
99105 Erfurt