Zuständigkeitsfinder
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Leistungsbeschreibung
Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.
Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Auskunft ist schriftlich von der Auskunft ersuchenden Person zu beantragen, unter Angabe
- der bekannten Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeughersteller) und/oder
- der Personalien des Halters
- Darlegung des Sachverhalts (ggf. Angabe des Tat- oder Schadenstag).
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Informationen hierzu erteilt die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760Öffnungszeiten
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Montag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Dienstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: 8:00-12.00 Uhr
Donnerstag: 8:00-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:00-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.