Kampfmittelbeseitigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bad Blankenburg - Ordnungs-, Kultur-, und Sozialamt

Adresse
Markt 1
07422 Bad Blankenburg
Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung