Heilpraktiker/ Heilpraktikerin - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ bzw. „Heilpraktikerin“ zu führen. 

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Haupteingang Landratsamt Wartburgkreis

Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung

Adresse
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Telefon
03695 61-5901
Fax
03695 61-5999
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Stadtlinie A
Parkplätze
Parkplatz
An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
neben Haupteingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Sonstiges

Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.