Zuständigkeitsfinder
Parkausweis für Schwerbehinderte
Leistungsbeschreibung
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird. Diese Parkerleichterungen gelten seit 2009 für das ganze Bundesgebiet.
Der Antrag ist persönlich oder durch einen bestellten Betreuer einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Straßenverkehrsbehörde
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Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
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der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
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der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Lichtbild
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Kopie des Schwerbehindertenausweises
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Bescheinigung des Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung (Schwerbehindertenfeststellungsbehörde) für die Straßenverkehrsbehörde zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Straßenverkehrsbehörde
Postanschrift
04581 Altenburg
Adresse
04600 Altenburg
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich.
Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen.
Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette.
Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619, -622, -618, -621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de.